Der Elternbeirat hat die Aufgabe, die Zusammenarbeit zwischen Träger, pädagogischem Personal und Eltern zu fördern. Er wird vor wichtigen Entscheidungen der Einrichtung vom Träger und der Leitung informiert und angehört. Der Elternbeirat wird jährlich von den Horteltern zu Beginn des neuen Hortjahres am ersten Elternabend gewählt. Eine gute Zusammenarbeit von Träger, Team und Elternbeirat ist für die gesamte Einrichtung von grosser Bedeutung. Die Aufgaben und Rechte des Elternbeirates sind im Kindergartengesetz verankert. Der Elternbeirat hat die Möglichkeit, sich über Aushänge am schwarzen Brett oder Elternbriefe an die Eltern zu wenden. Über aktuelle Probleme und Veränderungen wird der Elternbeirat informiert und steht im Dialog mit der Hortleitung und dem Träger.
Die Planung und Mitwirkung von verschiedenen Aktionen gehört auch zu den Aufgaben des Elternbeirates.
Hier einige Beispiele:
- Vorbereitung und Teilnahme am Weihnachtsmarkt in Feucht
- Planung und Durchführung des Sommerfests
- Einladen zu gemeinsamen Aktionen
Frau Eiber 1. Vorsitzende
Frau Schenk 2. Vorsitzende
Frau Guthmann-Kuhnert
Frau Riemann Protokoll
Frau Köhn Kasse
Frau Skuza